Anmeldung

Terminvereinbarung

Nach Erhalt der ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeunterlagen mit Email und Handynummer – als PDF oder per Post – sowie bei gesetzlich versicherten Patienten:innen – Einlesen der Versichertenkarte, vergeben bzw. bestätigen wir Termine per E-Mail.

Termine können Sie - abhängig von der Terminart - auch bequem online buchen. Wir erweitern unser digitales Angebot laufend.

Zur Frage, ob ein psychiatrischer Notfall vorliegt, stehen wir ausschließlich telefonisch oder im Rahmen der offenen Sprechstunde zur Verfügung. E-Mails und Nachrichten auf dem Anrufbeantworter werden nicht durchgehend gelesen bzw. abgehört.

Aufnahme neuer Patient:innen

Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage können wir derzeit nur eine begrenzte Anzahl neuer Patient:innen aufnehmen. Dies betrifft sowohl psychiatrische Erstvorstellungen als auch Psychotherapieanfragen.

Psychiatrische Notfälle behandeln wir selbstverständlich unabhängig davon.

Eine Warteliste können wir nur eingeschränkt anbieten.

In der Regel aktualisieren wir den aktuellen Stand zu möglichen Anmeldungen zum Quartalswechsel 

1. Januar / 1. April / 1. Juli / 1. Oktober

Terminservicestelle

Wir arbeiten mit der Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung zusammen. Telefon: 116117

Bereits bei uns in Behandlung?

Auch für bereits bei uns behandelte Patient kann es derzeit zu längeren Wartezeiten kommen.

Bitte vereinbaren Sie Folgetermine möglichst frühzeitig. Nutzen Sie hierfür gerne auch die Online-Terminbuchung.

Behandlerwechsel

Anfragen zu einem Wechsel der behandelnden Ärztin bzw. des behandelnden Arztes können wir in der Regel nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. nach einem Umzug) berücksichtigen.

Kontakt

Terminvereinbarungen

Anmeldung

Gerne können Sie Ihr Kind oder sich selber in der Praxis für Diagnostik oder Therapie anmelden.

Ab dem zweiten Termin benötigen wir das Einverständnis aller Sorgeberechtigten bzw. eine entsprechende Vollmacht für die Gesundheitsfürsorge.

Selbstzahler und Privatpatienten werden im Erwachsenenalter nach Vereinbarung über den 21. Geburtstag hinaus behandelt.

Natürlich kannst Du Dich auch selber vor Erreichen der Volljährigkeit (in der Regel ab dem 16. Geburtstag) für ein Erstgespräch anmelden. In jedem Fall benötigen wir aus Sicherheitsgründen zumindest das elterliche Einverständnis.

Angaben zu den Unterschieden zwischen Psychiatern, Psychologen und Psychotherapeuten finden sich am Ende dieser Seite. 

Allgemeine Informationen, Sprechstunden, offene Sprechstunde

Wir bitten immer um vorherige Mitteilung einer Vorstellung. Sie vermeiden damit Wartezeiten. Aufgrund der Praxisstruktur bitten wir gerne 5-10min vor Beginn Ihres Termins oder des Sprechstundenbeginns in die Praxis. 

Gerne bieten wir in der offenen Sprechstunde eine Einschätzung der akuten Situation (z. B. akute Krisen mit lebensmüden Gedanken) an und besprechen das weitere Vorgehen. Dazu kann unter anderem eine Wiedervorstellung in einer der folgenden Sprechstunden oder ein Termin in unserer Terminsprechstunde gehören.

Unterschied Psychiater/ Psychologe/ Psychotherapeut

01

Psychiater

Berufsbeschreibung

Facharzt für (Kinder- und Jugend-) Psychiatrie und Psychotherapie

Eine Facharztweiterbildung zum Facharzt für (Kinder- und Jugend-) Psychiatrie und Psychotherapie beinhaltet neben dem Medizinstudium mit Absolvierung des Staatsexamens weitere fünf Ausbildungsjahre bis zur Facharztprüfung, in denen grundlegend psychiatrisch aber auch psychotherapeutisch gearbeitet wird. Der Titel Facharzt berechtigt zur Ausübung von ärztlichen Behandlungen, sowohl psychiatrischen als auch psychotherapeutischen. Hierzu gehört auch die Verordnung von Medikamenten. 

02

Psychologe

Berufsbeschreibung

Die Berufsbezeichnung „Psychologe“ darf nur von Personen geführt werden, die über den Abschluss eines Hochschulstudiums in Psychologie verfügen. Die Psychologie ist eine eigenständige empirische Wissenschaft, während die Psychiatrie ein Teilgebiet der Medizin ist. Die Psychologie beschreibt und erklärt das Erleben und Verhalten des Menschen, seine Entwicklung im Laufe des Lebens sowie sämtliche dafür maßgeblichen inneren und äußeren Faktoren und Bedingungen. Während des Hauptstudiums werden Kenntnisse über die seelisch-körperliche Gesundheit und Krankheit sowie Grundlagen der wissenschaftlichen Psychotherapie vermittelt. Nach Studienabschluss kann der Psychologe eine mehrjährige Zusatzausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten / Psychoanalytiker absolvieren und damit die staatliche Zulassung (Approbation) erhalten und sich “psychologischer Psychotherapeut“ nennen.

03

Psychotherapeut

Berufsbeschreibung

Ein „Psychotherapeut“ kann z. B. ein Arzt („ärztlicher Psychotherapeut“), ein Psychologe („psychologischer Psychotherapeut“) oder auch ein (Sozial-)Pädagoge sein, der neben seinem Hochschulstudium eine Zusatzausbildung zum Psychotherapeuten absolviert hat. Seit 1999 ist die Fachbezeichnung “Psychotherapie” gesetzlich geregelt und geschützt. Ärzte und Psychologen können eine entsprechende Weiterbildung nach Abschluss ihres Studiums absolvieren. Die Fachärzte für (Kinder- und Jugend)Psychiatrie und Psychotherapie bzw. der Facharzt für Psychosomatik und Psychotherapie erwerben die als Psychotherapeut notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen ihrer Facharzt-Weiterbildung nach Abschluss des Studiums, können zudem zur weiteren Qualifizierung noch eine gesonderte Zusatzprüfung „Psychotherapie“ ablegen. Der Psychologe erlangt dieses Wissen nach seinem Diplom nach entsprechendem Studium in Form einer mehrjährigen Weiterbildung. Anders als der Arzt darf er z.B. in der Regel weder körperliche Untersuchung durchführen noch Medikamente verordnen. Geplant ist aktuell noch ein Studiengang „Psychotherapie“.